Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.


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Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.


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Wer einen Internetanschluss besitzt, muss nicht seine eigene Familie überwachen.


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In der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung sollten möglichst keine weiteren Angaben enthalten sein, da andernfalls die Eindeutigkeit der Belehrung leiden kann.


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Ein niedriger Startpreis oder ein niedriges Gebot bei einer Online-Auktion rechtfertigen nicht die Annahme, dass der Käufer wissentlich gestohlene Ware kaufen will.


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Suchmaschinenbetreiber handeln wettbewerbswidrig, wenn sie unaufgefordert Unternehmen anrufen und kostenpflichtige Dienste bewerben.


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Der Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat.


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Die Zusendung von Werbe-eMails ohne vorherige Aufforderung ist zulässig, wenn die weitere Zusendung von eMails von einer aktiven Mitwirkung des Empfängers abhängig ist.


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Widerspricht der Kunde eines Telekommunikationsanbieters nicht ausdrücklich der Aufnahme seiner Daten in die Inverssuche, ist von einer Zustimmung auszugehen.


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Wer im Internet andere beleidigt oder Anzüglichkeiten verbreitet, muss sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Schule mit Konsequenzen rechnen.


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