Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.


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Nur wenn der Empfänger selbst seine Mailadresse angegeben hat, dürfen ihm Werbemails zugeschickt werden.


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eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.


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Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.


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Wer in übermäßigem Maße die Seite eines Wettbewerbers aufruft, muss mit einer vorübergehenden Zugangssperre rechnen.


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Die DENIC muss keine allein aus Ziffern bestehende Second-Level-Domain registrieren.


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Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.


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Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.


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Privatpersonen dürfen keine Domain für sich registrieren lassen, die aus dem Namen eines Staates besteht.


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Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.


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